In der wörtlichen Übersetzung bedeutet der Begriff Psychotherapie zweierlei. Zum einem meint er die Behandlung der Seele bzw. seelischer Probleme. Zum anderen ist damit die Behandlung mit "seelischen Mitteln" gemeint. Im Gegensatz zu beispielsweise medikamentöser Behandlung. Das Psychotherapeutengesetz definiert Psychotherapie als "jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist." Unter seelischen Mitteln kann man sich nur sehr schwer etwas vorstellen, am ehesten noch Gespräche. Jeder von uns hat sicherlich schon sehr heilende Gespräche erlebt, mit den Eltern, Freunden, Partnern. Eine erlernte Variante davon kennzeichnet eine professionelle Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeuten. Nur Psychotherapeuten sind berechtigt diese wissenschaftlich anerkannte Heilmethode anzuwenden. Es erfordert eine jahrelange Ausbildung und schließt mit einem Diplom ab. Jede Psychotherapeutin, jeder Psychotherapeut hat die Pflicht seine Profession mittels Schild kundzutun. Daran erkennen Sie auch sehr leicht wer Psychotherapeutin / Psychotherapeut ist oder nicht.
ich ersuche Sie um Terminvereinbarung
1020 Wien, Wolfgang-Schmälzlgasse 30/2.Stock/Tür 15
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: U-Bahnstation Praterstern, danach Richtung Ausstellungsstraße und dann nach der2. Ampel links in die Wolfgang Schmälzl Gasse.
Mit dem Auto: In unmittelbarer Nähe zu meiner Praxis sind in der Regel freie Parkplätze. Bedenken Sie bitte, dass der gesamte Bezirk "Kurzparkzone" ist. In unmittelbarer Nähe befinden sich einige Parkgaragen.
Außerdem biete ich Therapie auch in Simmering an.
1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 34/1/R06
Derzeit beträgt mein Honorar 80,00 Euro pro Stunde. Der Kostenzuschuss der meisten Krankenkassen beläuft sich derzeit auf 28,00 Euro
Anteiliger Kostenersatz durch die Krankenkasse werden unter bestimmten Umständen und bei psychischen Krankheitsbildern (wie z.B. Depressionen) genehmigt.
Um den Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung von einem Arzt. Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist. Es gibt keine Überweisung des Arztes zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten. Für die Bestätigung gibt es ein Formular, welches Sie bei mir erhalten.
Für einen Kostenzuschuss zu den ersten vier Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote von mir bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen.
Wenn mehrere Stunden geplant sind, muss ein Antrag auf Kostenzuschuss gestellt werden. Dazu muss ich Ihnen einige Fragen stellen, dieser Antrag sollte vor der vierten Stunde eingereicht werden, um den Zuschuss lückenlos weiterbeziehen zu können.